AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Rechte und Pflichten zwischen dem Auftraggeber und der Firma Kaufmann Facility (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) im Rahmen der Angebotslegung, Vergabe, Durchführung und Vergütung von Reinigungsdienstleistungen.
1.2. Die AGB gelten in Verbindung mit dem jeweiligen Angebot/Kostenvoranschlag und dem Leistungsverzeichnis als integrierter Bestandteil des Leistungsvertrages.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zur Bestätigung freibleibend.
2.2. Preisangaben gelten nur unter der Voraussetzung unveränderter Auftragsdaten.
2.3. Der Vertrag gilt bei rechtzeitiger schriftlicher Annahme des Angebots als abgeschlossen. Änderungen oder verspätete Annahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1. Verträge können unbefristet oder auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden.
3.2. Bei Testzeiträumen (z. B. Probemonat) gilt der Preis ohne Bindung laut Angebot.
3.3. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende per eingeschriebenem Brief möglich, sofern keine abweichenden Bedingungen im Angebot vereinbart wurden.
3.4. Bei speziell geregelten Kündigungsmodalitäten im Angebot gelten diese vorrangig.
3.5. Kündigungsfristen beginnen mit dem Folgemonat nach Zugang der Kündigung.
3.6. Nach Vertragsende entfernt der Auftragnehmer alle eingesetzten Geräte und Materialien vom Objekt.
4. Sicherheitseinbehalt und Aufrechnung
4.1. Einbehalte oder Verrechnungen durch den Auftraggeber sind nur im rechtlich anerkannten Rahmen zulässig.
4.2. Bei Insolvenz oder Ausgleichsantrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur sofortigen Information. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall die Leistung einstellen und sämtliche offenen Forderungen einfordern.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Der Auftragnehmer haftet für ordnungsgemäße, fachgerechte Leistung, sofern besondere Risiken schriftlich vereinbart wurden.
5.2. Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu melden.
5.3. Für Schäden durch verdeckte oder außergewöhnliche Materialeigenschaften haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4. Eine Haftung entfällt, wenn Schäden nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet werden.
5.5. Schadenersatz erfolgt ausschließlich in Geld, maximal bis zur Höhe des Zeitwertes oder der bestehenden Versicherungssumme.
5.6. Bei Unmöglichkeit der Leistung ist der Auftragnehmer zum Vertragsrücktritt berechtigt.
5.7. Nach Vertragsende ist eine gemeinsame Objektbegehung durchzuführen. Erfolgt diese nicht, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
6. Liefer- und Leistungsverzug
6.1. Bei höherer Gewalt entfällt die Haftung für Lieferverzögerungen.
6.2. Beispiele höherer Gewalt sind: Streik, Naturkatastrophen, Rohstoffmangel u. ä. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungseingang zu leisten.
7.2. Monatspauschalen mit fixen Zahlungsterminen gelten vorrangig.
7.3. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer den Vertrag stornieren und Leistungen einstellen.
7.4. Verzugszinsen betragen 8,5 % über dem Basiszinssatz der EZB.
7.5. Der Auftraggeber ersetzt alle durch Zahlungsverzug entstandenen Mahn- und Inkassokosten.
7.6. Bei Eigentümergemeinschaften haften alle Parteien solidarisch.
7.7. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen etwaiger Mängel besteht nicht. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonn- oder Feiertagszuschläge.
8. Zugang & Infrastruktur
8.1. Der Auftragnehmer benötigt zwei Schlüssel zu allen zu reinigenden Bereichen.
8.2. Bei Schlüsselverlust wird nur der Ersatz für den Einzelschlüssel geleistet.
8.3. Fehlender Zugang führt nicht zu Gutschrift oder Ersatzleistung.
8.4. Ein Raum zur Lagerung von Geräten sowie Strom- und Wasseranschluss müssen bereitgestellt werden.
9. Sonstiges
9.1. Abwerbung von Personal zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monatspauschalen nach sich.
9.2. Der Auftragnehmer darf nach Absprache Hinweisschilder am Objekt anbringen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als ausgeschlossen.
10.2. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen in Kraft.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1. Alle mit Datenverarbeitung befassten Personen unterliegen dem Datengeheimnis – auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
12. Gerichtsstand
12.1. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.